Fördermöglichkeiten

Das Marktanreizprogramm für die Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien wurde am 12.7.2010 wieder gestartet. Erfreulicherweise hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 07.07.2010 seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm erteilt. Allerdings gelten nun neue Förderrichtlinien, welche am 12.7.2010 in Kraft getreten sind. Lesen Sie dazu bitte auch die Pressemitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Was bedeutet das für Sie? Unter Einhaltung der neuen Förderrichtlinien können Sie ab sofort wieder reizvolle Förderungen erhalten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Sie bei der Wahl der für Ihre Bedürfnisse passenden Wärmepumpe auf das Erreichen der folgenden Jahresarbeitszahlen achten:

  • mind. 3,7 bei Luft / Wasser-Wärmepumpen
  • mind. 4,3 bei Wasser / Wasser-Wärmepumpen sowie Sole / Wasser-Wärmepumpen
  • mind. 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen

Wenn Sie im Jahr 2010 bereits einen Antrag eingereicht haben, dieser jedoch abgelehnt wurde, so sollten Sie unbedingt einen neuen Antrag auf Basisförderung einer effizienten Wärmepumpe einreichen. Nutzen Sie dafür bitte ausschließlich das neue Antragsformular – alte Formulare werden nicht mehr bearbeitet und führen unweigerlich zur Ablehnung Ihrer geplanten Investition. Sie finden die neuen Anträge unter Interessante Links.

Völlig losgelöst vom Marktanreizprogramm besteht die Möglichkeit, von Ihrem Energieanbieter einen speziellen Wärmepumpen-Tarif zu bekommen. Fragen zu Einzelheiten richten Sie bitte direkt an Ihren Energielieferanten, der Ihnen gerne weiterhelfen wird.

Profitieren Sie gleich zweifach, indem Sie zusätzlich zur staatlichen Förderung auch die Angebote für Wärmepumpen vergleichen. Daher unser Rat:

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